Ziel/Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
Genaue Bildungsgangbezeichnung: Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik
Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO-BK Anlage E
Einordnung der Fachschule im „deutschen Qualifikationsrahmen“: DQR-Niveaustufe 6 (gleichwertig mit Bachelor, Meister, Fachwirt)
An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir ErzieherInnen als staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Bei der ErzieherInnenausbildung handelt es sich um eine „generalistische Ausbildung“, d.h. sie eröffnet den AbsolventInnen den Weg in die unterschiedlichsten Arbeitsfelder, so z.B.
- in Kindertageseinrichtungen (0-6 Jährige / Kitas)
- im offenen Ganztag (Schulkindbetreuung / OGS bzw. OGATA)
- in Einrichtungen oder Diensten der ambulanten oder stationären Jugendhilfe (z.B. aufsuchende Erziehungshilfe, betreutes Wohnen, Heimeinrichtungen)
- in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Freizeitstätten, Jugendcafes)
- in Bereichen der Jugendsozialarbeit (z.B. Streetwork)
- in der Jugendkulturarbeit (z.B. Kindermuseen) sowie in
- Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche,
wobei ErzieherInnen hier alters-, zielgruppen- und arbeitsfeldangepasst Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.