Wir können Sie in den Bildungsgang aufnehmen, wenn:
- Sie die Vollzeitschulpflicht erfüllen und mindestens den Ersten Schulabschluss (HA nach 9) erworben haben,
- Sie die Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (Gesundheitszeugnis) über die Tätigkeitsverbote gemäß § 42 und die Pflichten gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes sowie
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.
Berufsaussichten/Perspektiven
Unser Bildungsgang „Sozialassistenz“ bietet einige berufliche Vorteile:
- Sie erwerben vertiefte praktische und theoretische Kenntnisse sowie Fähigkeiten im sozialpädagogischen Bereich.
- Der erfolgreiche Abschluss der Sozialassistenz-Ausbildung ermöglicht Ihnen den Einstieg in die ErzieherInnen-Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Diese wird auch bei uns am LBK angeboten.
- Bei Mittlerem Schulabschluss (FOR) und entsprechendem Notendurchschnitt (Q-Vermerk) besteht evtl. die Möglichkeit zum Einstieg in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder an die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales.
Sie arbeiten hauptsächlich im Offenen Ganztag/der OGATA, vor allem in öffentlichen Grundschulen oder anderweitigen Trägern.
Schulischer Teil der Ausbildung
Erwerb fachlicher Kompetenzen im
- gesundheitsförderlichem
- pflegerischem und
- sozialpädagogischen Bereich (Erziehung, Bildung und Betreuung).
I. Berufsbezogener Bereich
- Erziehung
- Bildung
- Betreuung
- Gesundheitsförderung & Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
II. Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
III. Differenzierungsbereich
z.B.:
- Musik und/oder
- Kunst
- wahlw. alternative Angebote
Praktischer Teil der Ausbildung
Tagespraktika
in der Unter- und Oberstufe (4 Tage/Woche) in einer OGS-Einrichtung.
Es ist ein reiner Schultag angedacht (Mittwoch).
Zusätzliche Praktikumszeiten
... in der Unterstufe
- Orientierungspraktikum zu Beginn der Ausbildung
... in der Oberstufe
- Blockpraktikum im Umfang von 4 Wochen im Ü3-Bereich in der Kindertagesstätte
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung wird
- der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“,
- die fachliche Qualifizierung im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern
- sowie der Mittlere Schulabschluss (FOR) - bei entsprechendem Notendurchschnitt auch der Q-Vermerk - erworben.
Umschulung als neue Perspektive zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Die Berufsfachschule ist seit 2020 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent durch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Mit dem Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.