Fachschule für Sozialpädagogik PIA

Fachschule für Sozialpädagogik - Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

in der praxisintegrierten Form (PIA)

AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfordert:

  • ​​Mind. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung (z.B. KinderpflegerInnen).​
  • Als gleichwertige Qualifizierung wird der Abschluss in der Höheren Berufsfachschule (HS) oder der Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOS) akzeptiert.
  • Über Einzelfälle ist zu entscheiden, wenn BewerberInnen
    • ​​​über die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen oder
      über Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine nicht-einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung​ verfügen.

Für die Bewerbung um einen Schulplatz in der praxisintegrierten Form benötigen Sie neben den oben dargestellten Eingangsvoraussetzungen den Nachweis einer bezahlten Praktikumsstelle für die Dauer von 3 Jahren.

Eine Liste der Träger, mit denen wir in dieser Ausbildungsform bereits kooperieren, finden Sie unter Kooperationen. Darüber hinaus schließen wir aber gerne auch Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Trägern ab.

ZIEL DER AUSBILDUNG

Ziel/Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“

Genaue Bildungsgangbezeichnung: Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik

Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO-BK Anlage E

Einordnung der Fachschule im „deutschen Qualifikationsrahmen“: DQR-Niveaustufe 6 (gleichwertig mit Bachelor, Meister, Fachwirt)

An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir ErzieherInnen als staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Bei der ErzieherInnenausbildung handelt es sich um eine „generalistische Ausbildung“, d.h. sie eröffnet den AbsolventInnen den Weg in die unterschiedlichsten Arbeitsfelder, so z.B. 

  • in Kindertageseinrichtungen (0-6 Jährige / Kitas)
  • im offenen Ganztag (Schulkindbetreuung / OGS bzw. OGATA)
  • in Einrichtungen oder Diensten der ambulanten oder stationären Jugendhilfe (z.B. aufsuchende Erziehungshilfe, betreutes Wohnen, Heimeinrichtungen)
  • in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Freizeitstätten, Jugendcafes)
  • in Bereichen der Jugendsozialarbeit (z.B. Streetwork)
  • in der Jugendkulturarbeit (z.B. Kindermuseen) sowie in
  • Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche,

wobei ErzieherInnen hier alters-, zielgruppen- und arbeitsfeldangepasst Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

UNTERRICHTSORGANISATION

Sozialpädagogik PIA Unterrichtsorganisation

AUSBILDUNGSDAUER

3 Jahre

UNTERRICHTSFÄCHER

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch / Kommunikation
  • Fremdsprache
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

 Fachrichtungsbezgener Lernbereich

  • LF1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwicklen
  • LF2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • LF3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • LF4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • LF5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • LF6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Evangelische und Katholische Religionslehre / Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
    Wahlfach 2: Vertiefung einen Arbeitsfeldes / einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Differenzierungsbereich
ANMELDEUNTERLAGEN

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:

  • Lebenslauf (mit Foto)
  • Letzte relevante Zeugnisse in Kopie (vgl. Eingangsvoraussetzungen)
  • Nachweise über abgelegte Praktika, Zusatzqualifikationen usw.
  • Nachweis/Zusage der Praxisstelle für die Dauer der Ausbilung

Bewerbungen sind nur online zu den angegebenen Zeiten (s. Anmeldefristen) möglich.

Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt aus Kostengründen nicht.

Umschulung als neue Perspektive zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Certqua Zertifizierung
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist seit 2014 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel stattlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher durch die Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.
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