Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfordert:
Für die Bewerbung um einen Schulplatz in der praxisintegrierten Form benötigen Sie neben den oben dargestellten Eingangsvoraussetzungen den Nachweis einer bezahlten Praktikumsstelle für die Dauer von 3 Jahren.
Eine Liste der Träger, mit denen wir in dieser Ausbildungsform bereits kooperieren, finden Sie unter Kooperationen. Darüber hinaus schließen wir aber gerne auch Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Trägern ab.
Ziel/Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
Genaue Bildungsgangbezeichnung: Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik
Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO-BK Anlage E
Einordnung der Fachschule im „deutschen Qualifikationsrahmen“: DQR-Niveaustufe 6 (gleichwertig mit Bachelor, Meister, Fachwirt)
An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir ErzieherInnen als staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Bei der ErzieherInnenausbildung handelt es sich um eine „generalistische Ausbildung“, d.h. sie eröffnet den AbsolventInnen den Weg in die unterschiedlichsten Arbeitsfelder, so z.B.
wobei ErzieherInnen hier alters-, zielgruppen- und arbeitsfeldangepasst Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
3 Jahre
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Fachrichtungsbezgener Lernbereich
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
Bewerbungen sind nur online zu den angegebenen Zeiten (s. Anmeldefristen) möglich.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt aus Kostengründen nicht.