Wir können Sie in den Bildungsgang aufnehmen, wenn:
- Sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Erster Schulabschluss (HA nach 9) erworben haben,
- Sie die Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (Gesundheitszeugnis) über die Tätigkeitsverbote gemäß § 42 und die Pflichten gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes, sowie
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.
Berufsaussichten/Perspektiven
Unser Bildungsgang „Kinderpflege“ bietet einige berufliche Vorteile:
- Sie erwerben vertiefte praktische und theoretische Kenntnisse sowie Fähigkeiten im pflegerischen, hauswirtschaftlichen und sozialpädagogischen Bereich.
- Mit dem Berufsabschluss erwerben Sie gleichzeitig die erste Stufe der Qualifizierung nach QHB des Deutschen Jugendinstituts im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung) von insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, um später als Kindertagespflegeperson zu arbeiten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist schriftlich beim Jugendamt zu beantragen. (vgl. §22 KIBIZ)
- Der erfolgreiche Abschluss der Kinderpflegeausbildung ermöglicht Ihnen den Einstieg in die ErzieherInnenausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Diese wird auch bei uns am LBK angeboten.
- Bei Mittlerem Schulabschluss (FOR) und entsprechendem Notendurchschnitt (Q-Vermerk) besteht evtl. die Möglichkeit zum Einstieg in die Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder an die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales.
Sie arbeiten hauptsächlich in der Kinderbetreuung, vor allem in öffentlichen oder kirchlichen Kindergärten, in Kindertagesstätten, in Privathaushalten (als Kindertagespflegeperson ggf. auch in eigenen oder angemieteten Räumen), aber auch in anderen Einrichtungen.
Schulischer Teil der Ausbildung
Erwerb fachlicher Kompetenzen im
- pflegerischen
- hauswirtschaftlichen und
- sozialpädagogischen Bereich
I. Berufsbezogener Bereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
II. Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
III. Differenzierungsbereich
z.B.:
Praktischer Teil der Ausbildung
Tagespraktikum
in der Unterstufe (2 Tage/Woche) und Oberstufe (3 Tage/Woche) in einer Kindertageseinrichtung
Zusätzliche Praktikumszeiten
... in der Unterstufe
- Orientierungspraktikum zu Beginn der Ausbildung
- Kindestagesstätte/Kindergarten mit Kindern im Alter von 3-6 Jahren
... in der Oberstufe
- Kindestagesstätte mit Kindern unter 3 Jahren
- Kindertagespflege
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung wird
- der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“,
- die fachliche Qualifizierung im Bereich der Kindertagespflege,
- sowie der Mittlere Schulabschluss (FOR) - bei entsprechendem Notendurchschnitt (Q-Vermerk) - erworben.
UMSCHULUNG ALS NEUE PERSPEKTIVE ZUR EINGLIEDERUNG IN DEN ARBEITSMARKT
Die Berufsfachschule Kinderpflege ist seit 2020 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger durch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.