Allgemeine Hinweise und Regelungen
- Es ist verboten, Drogen in die Schule mitzubringen, zu konsumieren oder zu vertreiben.
- Das Mitführen von Waffen ist auf dem Schulgebäude untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Polizei informiert und das Hausrecht ausgeübt. Eingesammelte Waffen werden bei der Polizei abgegeben.
- Mobiltelefone dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft (z.B. zu unterrichtlichen Zwecken) im Unterricht genutzt werden.
- Handybenutzung bei Klausuren und in Prüfungen kann als Täuschungsversuch gelten und demzufolge zum Ausschluss von der Prüfung führen.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen.
- Schulbücher, die ihm Rahmen der Lehrmittelfreiheit von der Schule ausgegeben werden, sind sorgfältig zu behandeln. Sie werden gegen Unterschrift von der Klassenleitung ausgehändigt und sind nach Abschluss des Bildungsganges bzw. bei Abmeldung abzugeben.
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
Regelungen bei Unterrichtsversäumnis
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind am 1. Fehltag über das digitale Klassenbuch oder über eine andere mit der Klassenleitung vereinbarte Weise (Messenger oder E-Mail) zu melden.
- Für jede Fehlzeit muss spätestens am 3. Schulbesuchstag der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung (bei Minderjährigen durch die Eltern) oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ansonsten gilt das Fehlen in der Regel als unentschuldigt.
- Die Lehrkräfte sind im Zweifelsfall berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attests für Fehlzeiten zu verlangen.
- Beurlaubungen vom Unterricht sind nur mit Genehmigung der Klassenleitung bzw. der Schulleitung möglich. Beurlaubungsanträge liegen im Sekretariat aus und müssen spätestens 7 Tage vorher der Klassenleitung vorliegen.
- Die Schule informiert auch das Bafög-Amt und/oder den Ausbildungsbetrieb bei länger andauerndem und/oder häufigem Fehlen.
- Bei noch berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern kann bei wiederholtem, unentschuldigtem Fehlen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (i.d.R. Bußgeldverfahren) eingeleitet werden.
- Bei nicht mehr berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern kann die Entlassung von der Schule ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn innerhalb von 30 Tagen 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden.
- Das Schulverhältnis endet automatisch, wenn nicht mehr berufsschulpflichtige Schülerinnen oder Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlen.
Regelung zum Parken
- Die PKW-Plätze vor dem Schulgebäude sind als Lehrerparkplätze reserviert.
- PKW-Parkplätze für die Schülerinnen und Schüler befinden sich hinter dem Schulgebäude und in der Dortmunder Straße.
- Bitte halten Sie die Parkvorschriften ein. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung und bei wiederholten Unterrichtstörungen finden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen statt.
Maßnahmen gem. § 53 SchulG