LBK Lünen

Schulordnung

Allgemeine Hinweise und Regelungen

  • Die Schule ist unser gemeinsamer Lern- und Arbeitsraum. Darum gehen wir pfleglich mit dem Gebäude und dem Inventar um und hinterlassen die Räume in einem ordenlichen Zustand. Wir trennen unseren Müll in den bereitgestellten Behältern.
  • Wir lernen in einer drogenfreien und gesunden Umgebung, darum ist das Rauchen auf dem Schulgelände untersagt und Drogen werden nicht mit in die Schule gebracht oder konsumiert.
  • Um ein sicheres Lernumfeld zu gewährleisten, sind keine Waffen mit in das Schulgebäude zu bringen. Bei Verstößen sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
  • Mobiltelefone können, mit vorheriger Zustimmung der Lehrkraft, während des Unterrichts für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Während Klausuren und Prüfungen ist die Nutzung nicht gestattet, um faire Bedingungen für alle zu gewährleisten. Für die Nutzung digitaler Endgeräte und von KI unterschreiben die Lerndenden und die Lehrkräfte eine entsprechende Vereinbarung.
  • Fundsachen können beim Hausmeister abgegeben oder abgeholt werden.
  • Schulbücher und iPads, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, werden sorgfältig behandelt. Diese werden gegen Unterschrift ausgegeben und sind am Ende des Bildungsganges oder bei Abmeldung zurückzugeben.

Regelungen bei Unterrichtsversäumnis

  • Für den Lernerfolg und die Gemeinschaft in der Lerngruppe verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind am ersten Fehltag über das digitale Klassenbuch oder eine vereinbarte Methode (z.B. Messenger oder E-Mail) der Klassenleitung zu melden.
  • Für jede Fehlzeit muss spätestens am 3. Schulbesuchstag der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung (bei Minderjährigen durch die Eltern) oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ansonsten gilt das Fehlen in der Regel als unentschuldigt. Die Lehrkräfte sind im Zweifelsfall berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attests für Fehlzeiten einzufordern.
  • Beurlaubungen vom Unterricht sind nur mit Genehmigung der Klassenleitung bzw. der Schulleitung möglich. Die entsprechenden Anträge sind im Sekretariat erhältlich und müssen spätestens 7 Tage vorher der Klassenleitung vorliegen.
  • Die Schule informiert auch das Bafög-Amt und/oder den Ausbildungsbetrieb bei länger andauerndem und/oder häufigem Fehlen.
  • Bei noch berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern kann bei wiederholtem, unentschuldigtem Fehlen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (i.d.R. Bußgeldverfahren) eingeleitet werden.
  • Bei nicht mehr berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern kann die Entlassung von der Schule ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn innerhalb von 30 Tagen 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden.
  • Das Schulverhältnis endet automatisch, wenn nicht mehr berufsschulpflichtige Schülerinnen oder Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlen

Regelung zum Parken

  • Die PKW-Plätze vor dem Schulgebäude sind für Lehrkräfte reserviert, um den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu unterstützen.
  • Schülerinnen und Schüler können die PKW-Parkplätze hinter dem Schulgebäude und in der Dortmunder Straße nutzen. Halten Sie die Parkvorschriften im Umfeld der Schule ein, da das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollen durchführt.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und bei wiederholten Unterrichtstörungen finden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen statt.
Maßnahmen gem. § 53 SchulG

Lippe Berufskolleg Lünen
Dortmunder Str. 44
44536 Lünen

   02306 100-410
  info@lbk-luenen.de