Lippe Berufskolleg Lünen

Schule des Kreises Unna für Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales und Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Anmeldung an unserer Schule

Melden Sie sich jetzt am LBK an! Wir freuen uns auf Sie!

Eine Anmeldung für den Berufsschulunterricht (duale Berufsausbildung) ist fortlaufend möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeportal schulbewerbung.de.

Falls es Schwierigkeiten bei der Anmeldung geben sollte wenden Sie sich als Ausbildungsbetrieb und/oder Auszubildender gern an unser Sekretariat.

Auch eine Bewerbung für die Fachschule Wirtschaft (Betriebswirt) und die Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher) und für die Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss führen (Kinderpflege, Sozialassistenz) ist weiterhin über schulbewerbung.de möglich.

Für Bildungsgänge, die (nur) zu einem Schulabschluss der Sek II führen, ist das erste Bewerbungszeitfenster am 02.03.2025 abgelaufen. Sollte es hier noch freie Plätze geben, wird schulbewerbung.de ab dem 31.03.2025 erneut für Bewerbungen geöffnet.

  • Sie nehmen sich vor mit dem Lernen anzufangen, aber nichts passiert?
  • Die nächste Klausur steht vor der Tür und Sie fühlen sich schlecht vorbereitet?
  • Sie wissen nicht, wo sie mit dem Lernen anfangen sollen?
  • Obwohl sie viel gelernt haben, erreichen sie in Klausuren meist nur ein ausreichend?
  • Sie wissen gar nicht wie Sie ihre Freizeit und das Lernen unter einen Hut bringen sollen?
Dann kann ein Lerncoaching Ihnen helfen!

In diesem Schuljahr haben Sie die Gelegenheit Ihre persönlichen Lernthemen in vertraulichen Gesprächen mit einem Lerncoach zu besprechen. Sie klären Ihr persönliches Lernthema, finden Lösungen für Ihr Anliegen und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten um ihr persönliches Ziel zu erreichen. Ein Gespräch dauert ca. 30-40 Minuten.

Als ausgebildeter Lerncoach freue ich mich jetzt sehr darauf, Sie in Ihrem Lernprozess zu begleiten und Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Lösungen zu helfen.

Bei der Beratung arbeiten wir eng mit unterschiedlichsten Institutionen zusammen. Im Falle des Übergangssystems  insbesondere in der Ausbildungsvorbereitung und bei Jugendlichen mit Handicap ist dies die Jugendberufshilfe der Stadt Lünen und das Übergangssystem Schule-Beruf der Stadt Selm.

 

Stadt Luenen

Einen kompetenten Ansprechpartner finden sie in Sebastian Herbrecht, der in Zimmer C0.04 anzutreffen ist. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie Sebastian Herbrecht im Lüner Rathaus. Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang am Zimmer C0.04.

Sebastian Herbrecht

Telefon: 02306/104-1467
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bei der inklusiven Beschulung von Jugendlichen arbeiten wir eng mit Martina Püschel von der Jugendberufshilfe der Stadt Lünen zusammen.

Martina Püschel

Telefon: 02306/104-1657
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Stadt Selm

Selmer Schülerinnen und Schüler finden in Frau Eller (Übergangsmanagement Schule-Beruf der Stadt Selm) eine Ansprechpartnerin. 

Carina Eller

Adenauerplatz 2
59379 Selm
Telefon: 0152/28020906
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Anti-Bullying-Programm – Was ist das?

Unter „Bullying“ versteht man gezielte, systematische und wiederholte Schikanen physisch und psychisch stärkerer Schüler gegenüber Schwächeren. Die Täter, die „Bullies“, isolieren und attackieren bei diesem Gruppenphänomen einen oder ein paar wenige hilflose Schüler aus dem Klassenverband.

Dan Olweus, ein schwedischer Psychologieprofessor entwickelte ein Verfahren zur Gewaltprävention. Im Schuljahr 2008/09 stimmten alle Schulgremien (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz und SV-Vollversammlung) einer Einführung des Verfahrens in unserer Schule zum 1. August 2009 zu.

Das Verfahren wird immer dann in Gang gesetzt, wenn ein Opfer (Schüler) eine Person (Lehrer) darum bittet. In der Regel sollte das der Klassenlehrer sein; es kann aber auch jede andere Person des Vertrauens sein, die am Lippe Berufskolleg unterrichtet. Je nach Schwere des Falles kann auch ein Zeuge das Verfahren in Gang setzen.

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin fordert die Beteiligten (Opfer, Täter, ggf. Lehrer, die Zeuge waren) dazu auf, Protokoll über den Vorgang zu schreiben, sammelt diese ausgefüllten Formulare ein und leitet sie an die Abteilungsleitung weiter.

Im Klassenordner werden Kopien für die Schülerakten angefertigt und die Formulare postalisch an die Eltern von Opfer und Täter geleitet.

Falls innerhalb einer bestimmten Frist keine Antwort der Eltern erfolgt, fragt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer des Opfers telefonisch bei diesen Eltern nach.

Sollte dann immer noch keine Reaktion erfolgen, wird eine entsprechende Aktennotiz in die Schülerakte geheftet. Gegebenenfalls werden weitere Schritte, z.B. eine Lehrerteilkonferenz eingeleitet.

Gewaltprävention

Wie in jeder Schule gibt es auch am Lippe Berufskolleg Lünen Konflikte zwischen allen, die am Schulleben beteiligt sind. Manchmal sind die Standpunkte so verhärtet, dass der Konflikt nicht mehr von den „Streitenden“ gelöst werden kann oder unterschwellig weitergärt. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern nutzen Sie das Angebot des Lippe Berufskollegs, den Konflikt mit Hilfe eines „professionellen“ Streitschlichters (Mediators) zu lösen.

 

Mediation - was ist das?

Mediation ist ein Verfahren, das die am Konflikt beteiligten Parteien unterstützt, eine gemeinsame und faire Lösung zu finden. Im Amerikanischen nennt man dies eine Win–Win-Situation. Dabei arbeitet der Mediator nicht an der inhaltlichen Lösungsfindung mit, sondern unterstützt die Beteiligten mittels Methodeneinsatzes und Moderation bei der Suche nach eigenen Lösungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese selbst erarbeiteten Lösungen viel tragfähiger sind als Lösungen, die von außen durch Dritte vorgegeben werden.

 

Ausbildung zum Streitschlichter / Mediator

In den zurückliegenden Schuljahren wurde die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Mediatoren / Streitschlichtern weiter fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schülern opfern 40 Stunden ihrer Freizeit, um Grundlagen der Kommunikation und das Streitschlichtungsverfahren kennen zu lernen und dieses Wissen praktisch zu erproben. In dem darauf folgenden Schuljahr agieren diese Schülermediatoren weitgehend eigenständig. Sie können sowohl Streitigkeiten zwischen Schülern, aber auch zwischen Lehrern und Schülern schlichten.

Mediatorenausbildung

Bei Nachfragen sprechen Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

In §1 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 in der Fassung vom 17. Juni 2014 wird der grundsätzliche Anspruch aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf eine ihren Stärken und Begabungen sowie auch den persönlichen Bedarfen entsprechende individuelle Förderung festgelegt.

Sofern Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, erhalten sie über die individuelle Förderung hinaus Nachteilsausgleich.

Rechtliche Grundlage für den Nachteilsausgleich im Berufskolleg sind folgende im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg getroffene Regelungen:

  • § 2 Absatz 5 Schulgesetz (in der jeweils geltenden Fassung)
  • §15 des Ersten Teils der Verordnung für die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildung- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK).

Nachteilsausgleiche zielen darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Erkrankungen und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler müssen zielgleich lernen. Die Prämisse des „zielgleichen“ Lernens impliziert eine Vergleichbarkeit der Anforderungen, deren Erfüllung zum Erwerb eines normierten „zielgleichen“ Abschlusses führt. Der Erwerb eines solchen zielgleichen Abschlusses schließt daher auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Absenkung der Anforderungen grundsätzlich aus.

 

Nachteilsausgleiche am Berufskolleg beziehen sich in der Regel auf die Verlängerung äußerer Bedingungen, z.B.:

zeitlich

  • klar definierte Ausweitung der Arbeitszeit und/oder der Vorbereitungszeit
  • Verlängerung von Pausenzeiten

technisch

  • Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (Lesegeräte, Laptops etc.)

räumlich

  • Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen (blendungsarmer Sitzplatz, ablenkungsarme Umgebung)

personell

  • Assistenz, z.B. bei Arbeitsorganisation

 

Bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs im Falle einer „schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens“ ist gemäß § 15 Erster Teil der APO-BK zu beachten,  dass der sogenannte LRSErlass zwar grundsätzlich für alle Schulstufen gilt, in Bezug auf „4.1. Schriftliche Arbeiten und Übungen“ in der Sekundarstufe II jedoch keine Anwendung findet.  Dem zeitweiligen Verzicht auf eine Leistungsbewertung steht am Berufskolleg die folgende Regelung gemäß § 8 Abs. 3 Erster Teil APOBK entgegen: 

Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

Ein Nachteilsausgleich im Falle einer schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens beschränkt sich in der Regel auf eine Zeitzugabe. 

 

Für das Berufliche Gymnasium gilt darüber hinaus § 8 Abs. 4 APO-BK Anlage D:  

Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufen 11 und 14 sowie um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 11 in den Jahrgangsstufen 12 und 13.

Das Berufskolleg kennzeichnet eine Vielzahl an unterschiedlichen Bildungsgängen und Prüfungen.

Am Lippe Berufkolleg hat die Schulleiterin dies an Frau Christa Bockenfeld delegiert. Sollten Sie eine Zusage für einen Bildungsgang erhalten haben, so enthält dieses Schreiben folgenden Passus:

Haben Sie an Ihrer bisherigen Schule einen Nachteilsausgleich aufgrund Ihrer Beeinträchtigungen in den Förderschwerpunkten: Hören / Kommunikaton, körperliche / motorische Entwicklung, Sehen, Autismus- Spektrumstörungen erhalten, teilen Sie dies bitte, unter Angabe Ihres Handicaps, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens, Frau Christa Bockenfeld schriftlich (Lippe Berufskolleg Lünen, z. Hd. Frau Christa Bockenfeld, Dortmunder Straße 44, 44536 Lünen) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer "schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens" der sogenannte LRS Erlass in der Sekundarstufe II keine Anwendung für die Gewährung eines Nachteilsausgleich findet.

Zwei Wochen nach Schulbeginn erhalten Sie eine Einladung zu einer Klassenkonferenz. Spätestens zu dieser Sitzung müssen Nachweise wie Atteste, medizinische Diagnosen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Fördermaßnahmen vorliegen. Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann allerdings kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Lehrkräfte. Nach Beratung mit der Klassenkonferenz und Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten Art und Umfang des Nachteilsausgleichs fest. Dieser wird in der Schülerakte dokumentiert, allen Beteiligten bekannt gegeben und ist bindend.

 

Nachteilsausgleich im Rahmen des Zentralabiturs im Beruflichen Gymnasium

Gemäß § 15 Erster Teil APO-BK obliegt der oberen Schulaufsicht die Entscheidung über die Gewährung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang dem Zentralabitur. Es ist empfehlenswert vor einer Gewährung von Nachteilsausgleichen im Verlauf des Besuchs des Beruflichen Gymnasiums frühzeitig Kontakt zur oberen Schulaufsichtsbehörde aufzunehmen, um angemessen und verantwortungsvoll mit Blick auf mögliche Nachteilsausgleiche umzugehen, die im Rahmen des Zentralabiturs gewährt werden könnten.

 

Nachteilsausgleich bei Berufsabschlussprüfungen in den Fachklassen des dualen Systems nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO)

Bei der Berufsabschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung handelt es sich um zentrale Prüfungen nach Bundesrecht, die nicht in der Zuständigkeit der Berufskollegs liegen. Der Nachteilsausgleich erfolgt auf Grund des § 65 BBiG oder § 42 HwO. Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs muss rechtzeitig bei der zuständigen Kammer (IHK/HWK) durch die Schülerin bzw. den Schüler bzw. bei Jugendlichen durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Sofern Schülerinnen und Schüler einen Nachteilsausgleich im Rahmen einer dualen Ausbildung für die Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer wünschen, kann ihnen eine Bescheinigung über den gewährten Nachteilsausgleich durch das Berufskolleg erstellt werden.

 

Nachteilsausgleich bei Berufsabschlussprüfungen gemäß BBiG in vollzeitschulischer Form

Die Abschlussprüfung im Rahmen einer Berufsausbildung gemäß § 50 BBiG liegt in schulischer Verantwortung.

Bei Fragen zur inklusiven Beschulung, Gewährung von Nachteilsausgleich und der multiprofessionellen Teamarbeit in der Ausbildungsvorbereitung berate ich Sie gerne.

Unterkategorien

LBK News

LBK sammelt 200 kg Kronkorken für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen

Kronkorken Aktion LBK
Lünen. Große Sammelleidenschaft für eine gute Sache: Das Lippe Berufskolleg Lünen hat beeindruckende 200 Kilogramm (!) Kronkorken für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen anlässlich des Tages der Kinderhospizdienstarbeit gesammelt. Die Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter des Lippe Berufskollegs beteiligten sich mit großem Engagement an dieser Aktion. Die gesammelten Kronkorken werden recycelt und der Erlös kommt der wichtigen Arbeit des Kinderhospizdienstes zugute, der Familien mit schwerkranken Kindern unterstützt. „Wir sind stolz darauf, einen Beitrag leisten zu können“, sagte Lehrerin Christina Reich-Ruhnau und legte nach: „Jede kleine Geste kann Großes bewirken.“

Das LBK hat den AKHD zudem 400 Euro überreicht, die durch den Bücherbasar der Schülervertretung, einem Waffelverkauf am Tag der offenen Tür und durch das Abgeben des Pfands aus der Pfandbox am LBK zustande gekommen ist.

Der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen bedankte sich für die Unterstützung. Wer ebenfalls helfen möchte, kann sich an die Organisation in der Cappenberger Straße wenden oder selbst Kronkorken beim Wertstoffzentrum Lünen (Brückenkamp) abgeben.

5. Lehrstellenbörse ein voller Erfolg


Lünen. Die Lehrstellenböse am Lippe Berufskolleg Lünen (LBK) lockte zum fünften Mal zahlreiche Schüler, junge Arbeitssuchende und Unternehmen ins Pädagogische Zentrum der Schule an der Dortmunder Straße. Die Bilanz am Ende fiel eindeutig aus: „Wir sind überwältigt. Es waren so viele junge Leute hier, die mit den Unternehmen in Kontakt getreten sind“, freute sich Schulleiterin Rita Vonnahme.

Das Ziel, einen schnellen und einfachen Kontakt zwischen Schülern, Arbeitssuchenden und Unternehmen zu ermöglichen, wurde erreicht. „Die Unternehmen haben viele positive Rückmeldungen gegeben. Es sind darüber hinaus auch zahlreiche Praktikumsplätze vermittelt worden“, zeigte sich auch Thomas Roth, der den Tag gemeinsam mit seinem Stubo-Team am LBK organisierte, sehr zufrieden.

Schüler der Fachklasse Fachkraft für Lagerlogistik besuchen Rhenus in Wesel


Lünen. Die Schüler der Oberstufe der Fachklasse Fachkraft für Lagerlogistik des Lippe Berufskollegs Lünen haben kürzlich ein nachhaltiges Großlager eines führenden Logistikunternehmens in Wesel besucht. Sie waren zu Gast bei Rhenus Logistics. Dabei erhielten sich einen umfassenden Einblick in die Praktiken eines Vorreiters für Nachhaltigkeit in der Logistikbranche. Die strategische Lagerleitung wies auf die baulichen Besonderheiten des Lagers hin, das direkt an ein Naturschutzgebiet grenzt. Besonderes Augenmerk wurde auf die nachhaltigen Betriebsabläufe gelegt. Die riesige Lagerfläche wurde vollständig energie- und ressourcenschonend gestaltet, was den Schülern während eines ausführlichen Rundgangs durch das Warenlager erläutert wurde. Die Klasse und ihre Lehrerin Kathrin Kröger waren beeindruckt von der gelungenen Umsetzung von Modernität und Nachhaltigkeit im gesamten Bau- und Betriebsansatz.

Lippe Berufskolleg Lünen
Dortmunder Str. 44
44536 Lünen

   02306 100-410
  info@lbk-luenen.de