Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfordert:
- Mind. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung (z.B. KinderpflegerInnen).
- Als gleichwertige Qualifizierung wird der Abschluss in der Höheren Berufsfachschule (HS) oder der Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOS) akzeptiert.
- Über Einzelfälle ist zu entscheiden, wenn BewerberInnen
- über die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen oder
über Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine nicht-einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen.
- über die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen oder
Für die Bewerbung um einen Schulplatz in der praxisintegrierten Form benötigen Sie neben den oben dargestellten Eingangsvoraussetzungen den Nachweis einer bezahlten Praktikumsstelle für die Dauer von 3 Jahren.
Eine Liste der Träger, mit denen wir in dieser Ausbildungsform bereits kooperieren, finden Sie unter Kooperationen. Darüber hinaus schließen wir aber gerne auch Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Trägern ab.